Im Gesellschaftsrecht geht es nicht nur um die Gründung neuer Gesellschaften, sondern ebenso um die Neubestellung eines Geschäftsführers oder um die Löschung einer Gesellschaft.
Auch Verschmelzungen oder Umwandlungen von Gesellschaften werden von uns notariell begleitet und umgesetzt.
Hierbei wirkt sich unsere langjährige Erfahrung mit diversen Unternehmen aller Rechtsformen auf die Qualität unserer Urkunden aus.
Bei Beteiligung von juristischen Personen (GmbH, GmbH & Co. KG, usw.) benötigen wir vor der Beurkundung eine Erklärung zur Eigentums- und Kontrollstruktur des Unternehmens.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes eine Beurkundung nur durchführen können, wenn diese Erklärung hier spätestens zum Beurkundungstermin vorliegt.