Zum Hauptinhalt springen

Eheverträge

Wir entwerfen, beurkunden und beraten auch im Fall des Ehevertrages, der meist vor, mitunter aber auch während einer Ehe geschlossen wird.

Meist machen es besondere Familien- oder Vermögenskonstellationen erforderlich, von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen zu treffen, die für die Zeit der Ehe und vor allem im Falle einer Trennung gelten sollen. Dies betrifft im Wesentlichen die Wahl des Güterstandes sowie Vereinbarungen zum Versorgungsanspruch oder Unterhalt im Scheidungsfall.

Wir sind beratend und durch Beurkundung umsetzend für Sie tätig.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.