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OLG Celle: Versorgungsausgleich nach Tod des Ehepartners neu geregelt

In einem wegweisenden Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle am 30. Oktober 2024 entschieden, dass der Versorgungsausgleich nach dem Tod eines ausgleichsberechtigten Ehepartners unter bestimmten Voraussetzungen vollständig revidiert werden kann. Der Beschluss (Aktenzeichen: 17 UF 124/23) betrifft die Bewertung von Anrechten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere wenn besitzgeschützte Entgeltpunkte aus einer Erwerbsminderungsrente vorliegen.

Hintergrund des Falls

Der Antragsteller, dessen Ehe im Jahr 2002 geschieden wurde, beantragte die Abänderung des Versorgungsausgleichs nach dem Tod seiner früheren Ehefrau im Jahr 2008. Die Ehefrau hatte seit 2004 eine Erwerbsminderungsrente bezogen, die ab 2006 dauerhaft bewilligt wurde. Nach ihrem Tod zahlte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) keine Hinterbliebenenrente aus.

Entscheidung des Gerichts

Das OLG Celle entschied, dass eine Totalrevision des Versorgungsausgleichs möglich ist, wenn eine wesentliche Wertänderung zugunsten des ausgleichspflichtigen Ehepartners vorliegt. Diese Wertänderung muss die Wertgrenze des § 225 Abs. 3 FamFG überschreiten. Im vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass die besitzgeschützten Entgeltpunkte aus der Erwerbsminderungsrente der verstorbenen Ehefrau bei der Bewertung des Anrechts berücksichtigt werden müssen, auch wenn sie keine Altersrente bezogen hatte.

Auswirkungen der Entscheidung

Der Beschluss des OLG Celle hat weitreichende Konsequenzen für ähnliche Fälle, in denen der Versorgungsausgleich nach dem Tod eines Ehepartners überprüft werden soll. Die Entscheidung betont die Bedeutung der Berücksichtigung von besitzgeschützten Entgeltpunkten und könnte zu einer Neuregelung des Versorgungsausgleichs führen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Weiteres Verfahren

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss wurde zugelassen, was darauf hindeutet, dass der Fall möglicherweise vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht wird. Dies könnte zu einer weiteren Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Versorgungsausgleich nach dem Tod eines Ehepartners führen.

Der Beschluss des OLG Celle ist ein bedeutender Schritt in der Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich und könnte als Präzedenzfall für zukünftige Entscheidungen dienen.

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