Gerichtsurteil: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg bestätigt Schmerzensgeld in Millionenhöhe
Hamburg, 5. September 2024 – Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in einem wegweisenden Urteil die Berufung zweier Beklagter abgewiesen und ein Schmerzensgeld von insgesamt 800.000 Euro bestätigt. Der Fall betrifft einen schwerwiegenden Behandlungsfehler bei der Geburt eines Kindes, der zu lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führte.
Hintergrund des Falls
Der Kläger, der bei seiner Geburt durch Behandlungsfehler schwer geschädigt wurde, hatte das Krankenhaus und die betreuende Hebamme verklagt. Die Vorwürfe umfassten unter anderem das Versäumnis, rechtzeitig einen Facharzt hinzuzuziehen und die Herzfrequenz des Neugeborenen kontinuierlich zu überwachen. Diese Versäumnisse führten zu einer schweren hypoxisch-ischämischen Encephalopathie, einer Hirnschädigung durch Sauerstoffmangel.
Entscheidung des Gerichts
Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz, das Landgericht Hamburg, und wies die Berufung der Beklagten zurück. Beide Beklagte, das Krankenhaus und die Hebamme, wurden als gesamtschuldnerisch haftend erklärt. Das bedeutet, dass sie gemeinsam für die Zahlung des Schmerzensgeldes verantwortlich sind.
Schmerzensgeld und weitere Ansprüche
Der Kläger erhält ein Schmerzensgeld von 800.000 Euro, abzüglich bereits gezahlter 25.000 Euro. Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass die Beklagten auch für zukünftige materielle und immaterielle Schäden haften, die aus den Behandlungsfehlern resultieren.
Begründung des Urteils
Das Gericht stellte fest, dass die Behandlungsfehler der Beklagten als grob einzustufen sind, was zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Klägers führte. Die Fehler waren geeignet, den eingetretenen Gesundheitsschaden zu verursachen, und es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Schäden bei korrektem Vorgehen hätten vermieden werden können.
Keine Revision zugelassen
Das Gericht ließ keine Revision zu, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung medizinischer Standards und die Verantwortung von Gesundheitseinrichtungen und deren Personal, insbesondere in kritischen Situationen wie der Geburtshilfe.
- Aufrufe: 296